In der elektronischen Patientenakte werden medizinische Daten zentral gespeichert. Das dient dazu,
Mehrfachbehandlungen und Behandlungsfehler zu vermeiden und im Notfall schneller Hilfe gewährleisten zu können. Auch Apotheken können, wenn vom Versicherten gewünscht, auf vorab festgelegte Daten zugreifen.
Seit Januar 2021 können gesetzlich Krankenversicherte die ePA bei Ihrer Kasse beantragen, diese Art von
Antrag wird „Opt-in“ genannt. Am 7. November hat die gematik (einem vom Bundesgesundheitsministerium kontrollierten Unternehmen) von der Gesellschafterversammlung
einen Antrag zur Prüfung eines „Optout“-Verfahrens erhalten. Das bedeutet, dass die ePA
für jeden Versicherten automatisch angelegt wird, außer es wird aktiv vom Versicherten widersprochen.
Und wie immer: bleib gesund!